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Begrenzung der Rückforderung mit dem Einkommen.

3. VwGH – Administrativrecht62 ArbeitsmarktverwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7817Jus-Extra VwGH-A 2024, 13 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 25 Abs 1 AlVG

Entsprechend dem klaren Wortlaut der Bestimmung ist die Rückforderung nach § 25 Abs 1 dritter Satz AlVG mit der Höhe des Einkommens iSd § 36a AlVG im Rückforderungszeitraum begrenzt; dagegen kommt der Höhe des Umsatzes (§ 36b AlVG) insoweit – anders als zur Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslosigkeit bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach § 12 Abs 3 lit b iVm 6 lit c AlVG – keine Relevanz zu.

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