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Mobiler Arbeitnehmer.

3. VwGH – Administrativrecht60 ArbeitsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7815Jus-Extra VwGH-A 2024, 13 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 1 Abs 1 Z 8 LSD-BG

Die Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 5 Z 7 LSD-BG (idF vor der Novelle BGBl I 2021/174, nun: § 1 Abs 8 Z 1 LSD-BG) ist – in unionsrechtkonformer Auslegung – so zu verstehen, dass (nur) jene Tätigkeiten als mobiler Arbeitnehmer im Transportbereich vom Anwendungsbereich des LSD-BG ausgenommen sind, welche auch keine Entsendung nach der Entsenderichtlinie darstellen.

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