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Meldung einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes.

3. VwGH – Administrativrecht44 ZivildienstSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7814Jus-Extra VwGH-A 2024, 13 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 23c ZDG

Weder § 23c Abs 1a noch § 19a Abs 3 ZDG oder irgendeine andere Bestimmung des ZDG bestimmt, dass die Meldung nach § 23c Abs 1a ZDG durch den Zivildienstleistenden Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 19a Abs 3 ZDG (Nichteinrechnung der Dienstunfähigkeit aufgrund einer Gesundheitsschädigung infolge des Zivildienstes in die höchstzulässige Dauer der Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen) wäre.

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