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Nur körperliche Gegenstände unterliegen der Einziehung nach § 26 StGB - Daten in der iCloud.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2022/5621Jus-Extra OGH-St 2022, 1 Heft 414 v. 28.2.2022

§ 26 Abs 1 StGB

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