§ 103 Abs 4 UG 2002
Die Zuständigkeit zur Zurückweisung eines Habilitationsantrages – etwa weil die beantragte Lehrbefugnis nicht in den Wirkungsbereich der betreffenden
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§ 103 Abs 4 UG 2002
Die Zuständigkeit zur Zurückweisung eines Habilitationsantrages – etwa weil die beantragte Lehrbefugnis nicht in den Wirkungsbereich der betreffenden
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