§ 68 AußStrG 2005
Der Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Rekurs wegen Verspätung zurückgewiesen wurde, ist einseitig.
OGH, 31.08.2018, 6 Ob 138/18i
§ 68 AußStrG 2005
Der Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Rekurs wegen Verspätung zurückgewiesen wurde, ist einseitig.
OGH, 31.08.2018, 6 Ob 138/18i