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Irrige Zustellungsverfügung.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2019/6463Jus-Extra OGH-Z 2019, 1 Heft 387 v. 1.1.2019

§ 63 Abs 5 AußStrG, § 68 Abs 3 Z 2 AußStrG, § 68 Abs 4 Z 1 AußStrG

Eine vom Rekursgericht entgegen den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 63 Abs 5, 68 Abs 3 Z 2 und 68 Abs 4 Z 1 AußStrG angeordnete und von diesem auch durchgeführte Zustellung des Rechtsmittels durch das Erstgericht entfaltet keine fristauslösende Wirkung hinsichtlich einer möglichen Revisionsrekursbeantwortung.

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