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Außerbücherliche Dienstbarkeit, Übertragung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SachenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6256Jus-Extra OGH-Z 2017, 37 Heft 377 v. 1.12.2017

§ 480 ABGB, § 481 ABGB, § 526 ABGB

Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers (Aufhebung der Eigentümeridentität), von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung unmittelbar durch den Übertragungsakt eine (außerbücherliche) Dienstbarkeit.

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