vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 427 StPO gilt nicht für Haftungsbeteiligte.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5145Jus-Extra OGH-St 2017, 9 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 427 StPO, § 444 Abs 1 StPO

§ 427 StPO gilt nicht für Haftungsbeteiligte. § 444 Abs 1 StPO trifft für Haftungsbeteiligte eine von § 427 StPO abweichende Regelung. Demzufolge scheidet die analoge Anwendung des § 427 StPO auf Haftungsbeteiligte aus.

OGH, 21.03.2017, 11 Os 149/16w
(RS0131304)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte