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Die Grundsätze des § 5 Z 11 JGG sind auch bei der Zusammenrechnung von Mengen im Suchtmittelbereich anzuwenden.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5144Jus-Extra OGH-St 2017, 9 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 5 Z 11 JGG

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