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Sowohl „Ausländer“ als auch „Asylwerber“ sind gegen Verhetzung geschützte Gruppen.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5143Jus-Extra OGH-St 2017, 9 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 283 StGB

Infolge Fehlens der Staatsangehörigkeit sind sowohl „Ausländer“ als auch „Asylwerber“ (vgl § 2 Abs 1 Z 14, 15, 20a AsylG, § 2 Abs 4 Z 1 FPG; § 1 deutsches AsylG) gegen Verhetzung geschützte Gruppen iSd § 283 Abs 1 Z 1 StGB.

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