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Nicht die Missachtung der Vorschrift des § 444 Abs 1 StPO, sondern der Verstoß gegen § 221 Abs 2 StPO steht unter Nichtigkeitssaktion.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2017/5146Jus-Extra OGH-St 2017, 9 Heft 374 v. 1.7.2017

§ 427 StPO, § 444 Abs 1 StPO

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