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Bezugsverlängerungsereignis.

5. OGH – Zivilsachen20.02 KBGGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6083Jus-Extra OGH-Z 2016, 42 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 5 Abs 4a KBGG

Nach § 5 Abs 4a KBGG liegt ein – die Voraussetzung für die Bezugsverlängerung bildendes – unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis nur in den vier im Gesetz aufgezählten Fallkonstellationen (Tod; stationärer Aufenthalt; festgestellte häusliche Gewalt; behördliche Anhaltung) vor. Eine länger dauernde Krankheit des betreuenden Elternteils ohne Aufenthalt in einer Heil oder Pflegeanstalt rechtfertigt noch keine Bezugsverlängerung.

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