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Zustimmung des Bestandgebers.

5. OGH – Zivilsachen20.05 KlGGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6084Jus-Extra OGH-Z 2016, 42 Heft 368 v. 1.11.2016

§ 15 KlGG

Die nach § 15 Abs 1 KlGG erforderliche Bereitschaft des Eintretenden bzw die Zustimmung des Bestandgebers können auch mündlich oder schlüssig erteilt werden.

OGH, 24.05.2016, 4 Ob 105/16v

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