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Wirksamkeit einer VwG-Entscheidung – Verkündung in Abwesenheit der Partei.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2016/6159Jus-Extra VwGH-A 2016, 33 Heft 367 v. 1.9.2016

§ 29 VwGVG

Mit der mündlichen Verkündung wird die Entscheidung des VwG (unabhängig von der in § 29 Abs 4 VwGVG geforderten Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung) rechtlich existent und kann daher bereits mit Revision angefochten werden. Daran ändert nichts, dass der Revisionswerber die Verhandlung noch vor der mündlichen Verkündung verlassen hat.

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