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Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZivilprozessrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. HaraldJus-Extra OGH-Z 2016/6050Jus-Extra OGH-Z 2016, 35 Heft 366 v. 1.8.2016

§ 502 Abs 1 ZPO, § 510 Abs 3 ZPO, § 528 Abs 1 ZPO

Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage kann auch dann verneint werden, wenn ein identischer Sachverhalt von den Zweitgerichten unterschiedlich gelöst wurde. Wenngleich in solchen Fällen zwar nur eine der Entscheidungen richtig sein kann, können die

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