§ 270 ZPO, § 12 Abs 1 UrhG
Eine gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, das Gesetz verbietet ausnahmsweise die Widerlegung.
OGH, 30.03.2016, 4 Ob 36/16x
§ 270 ZPO, § 12 Abs 1 UrhG
Eine gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, das Gesetz verbietet ausnahmsweise die Widerlegung.
OGH, 30.03.2016, 4 Ob 36/16x