§ 10 WEG, § 136 GBG
Soll es im Zuge einer Nutzwertneufestsetzung zur Schaffung von neuen selbstständigen Wohnungseigentumsobjekten (hier: Lagerräume und KFZ-Abstellplätze) kommen, dann liegt kein Anwendungsfall einer vereinfachten Berichtigung mehr vor, die gemäß