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Teilungsklage, Anmerkung, außerbücherliches Eigentum.

5. OGH – Zivilsachen20.11 GrundbuchrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/5975Jus-Extra OGH-Z 2016, 18 Heft 363 v. 1.5.2016

§ 20 GBG, § 21 GBG, § 830 ABGB

Es steht der Bewilligung der Anmerkung einer Teilungsklage nicht entgegen, wenn der beklagte Miteigentümer zwar kraft Einantwortung (außerbücherliches) Eigentum an einer Liegenschaft erworben hat, aber als solcher noch nicht im Grundbuch einverleibt ist.

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