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Kaufvertrag, Nachtrag, Genehmigungsbedürftigkeit.

5. OGH – Zivilsachen20.11 GrundbuchrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5848Jus-Extra OGH-Z 2015, 36 Heft 358 v. 1.10.2015

GBG § 94, OÖ GVG § 16

Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag, dass der Kaufpreis durch die Übernahme von 75 % dreier konkret genannten und bezifferten Kreditverbindlichkeiten zu entrichten ist, so wurde nach der maßgeblichen Absicht der Parteien der Kaufpreis durch die Höhe dieser von der Käuferin übernommenen

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