ZPO § 54 Abs 1a
Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.
OGH, 21.05.2015, 1 Ob 76/15f
ZPO § 54 Abs 1a
Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.
OGH, 21.05.2015, 1 Ob 76/15f