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Kostenverzeichnis.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5850Jus-Extra OGH-Z 2015, 37 Heft 358 v. 1.10.2015

ZPO § 54 Abs 1a

Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.

OGH, 21.05.2015, 1 Ob 76/15f

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