ZPO § 228, ZPO § 393a
Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.
OGH, 21.05.2015, 1 Ob 81/15s
ZPO § 228, ZPO § 393a
Ein Zwischenurteil zur Verjährung gemäß § 393a ZPO kommt auch bei einem Feststellungsbegehren über das Bestehen einer Schadenersatzpflicht in Betracht.
OGH, 21.05.2015, 1 Ob 81/15s