EStG 1988 § 4 Abs 10 Z 1, UmgrStG Art III
Auch bei einer Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten nach Art III UmgrStG handelt es sich um einen Veräußerungsakt, für den § 24 Abs 7 EStG 1988 lediglich vorsieht, dass ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln ist.