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§ 153d StGB: Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters nur bei vorsätzlicher Mitwirkung des Intraneus.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4860Jus-Extra OGH-St 2014, 19 Heft 349 v. 1.11.2014

StGB § 12, StGB § 14 Abs 1, StGB § 153d

Das Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz nach § 153d Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt. Für die Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters ist daher auch hier zu verlangen, dass der intranens „in bestimmter Weise“

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