StGB § 12, StGB § 14 Abs 1, StGB § 153d
Das Verbrechen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz nach § 153d Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt. Für die Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters ist daher auch hier zu verlangen, dass der intranens „in bestimmter Weise“