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§ 156 Abs 1 und 2 StGB: Strafbarkeit des extranen Bestimmungstäters nur bei vorsätzlicher Mitwirkung des Intraneus.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4859Jus-Extra OGH-St 2014, 19 Heft 349 v. 1.11.2014

StGB § 12, StGB § 14 Abs 1, StGB § 156

Das Verbrechen der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB ist ein unrechtsgeprägtes Sonderdelikt (§ 14 Abs 1 StGB), macht das Gesetz doch die Strafbarkeit von besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des Täters (Schuldner mehrerer Gläubiger) abhängig, die das Unrecht der Tat betreffen.

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