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Zur Bindungswirkung des Schuldspruches iSd § 295 Abs 1 StPO.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4844Jus-Extra OGH-St 2014, 16 Heft 347 v. 1.9.2014

StPO § 295 Abs 1, StPO § 281 Abs 1 Z 10, StPO § 282, StGB § 29

Die von § 295 Abs 1 StPO angeordnete Bindung des Berufungsgerichts an den Schuldspruch steht der Berücksichtigung geringerer Tatschwere einzelner nach § 29 StGB zusammengefasster Taten nicht entgegen.

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