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Keine Beschwerde an OGH gegen Ordnungsstrafe nach § 242 Abs 3 StPO.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2014/4845Jus-Extra OGH-St 2014, 16 Heft 347 v. 1.9.2014

StPO § 34 Abs 1 Z 3, StPO § 87 Abs 1, StPO § 242 Abs 3, StPO § 243 Abs 1, StPO § 243 Abs 3

Ein Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem eine Ordnungsstrafe nach § 242 Abs 3 StPO verhängt worden ist, ist nicht mit Beschwerde an den Obersten Gerichtshof anfechtbar.

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