AlSAG § 10, BAO § 295a
§ 295a BAO findet in einem Verfahren nach § 10 AlSAG keine Anwendung. Eine erst nach der Vornahme der beitragspflichtigen Maßnahme erwirkte Baubewilligung ist daher im Feststellungsverfahren nach § 10 AlSAG irrlevant.
VwGH, 20.02.2014, 2013/07/0117