§ 3a, Anhang 1 Z 4 UVP-G 2000
I. Was unter dem Begriff „Brennstoffwärmeleistung“ zu verstehen ist, wird im UVP-G 2000 nicht definiert. Dazu kann die in § 2 Z 10 EmissionsschutzG Kesselanlagen enthaltene Definition herangezogen werden.
§ 3a, Anhang 1 Z 4 UVP-G 2000
I. Was unter dem Begriff „Brennstoffwärmeleistung“ zu verstehen ist, wird im UVP-G 2000 nicht definiert. Dazu kann die in § 2 Z 10 EmissionsschutzG Kesselanlagen enthaltene Definition herangezogen werden.