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Verfall, auch bei Sicherstellung nach stopp.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5675Jus-Extra VwGH-A 2014, 1 Heft 340 v. 1.1.2014

WaffG § 12

I. Der in § 12 Abs 3 WaffG normierte Verfall betrifft auch Waffen und Munition, bei denen eine unverzügliche Sicherstellung zum Zweck der gerichtlichen

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