SPG § 77 Abs 2
Zur erkennungsdienstlichen Behandlung iSd § 77 Abs 2 SPG sind nur Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, nicht hingegen alle örtlich in Betracht kommenden Sicherheitsbehörden wie etwa die Sicherheitsdirektionen.
VwGH, 19.09.2013, 2011/01/0184