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Erkennungsdienstliche Behandlung, Zuständigkeit.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2014/5676Jus-Extra VwGH-A 2014, 2 Heft 340 v. 1.1.2014

SPG § 77 Abs 2

Zur erkennungsdienstlichen Behandlung iSd § 77 Abs 2 SPG sind nur Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, nicht hingegen alle örtlich in Betracht kommenden Sicherheitsbehörden wie etwa die Sicherheitsdirektionen.

VwGH, 19.09.2013, 2011/01/0184

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