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Vergünstigungen

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2025/29JSt 2025, 278 Heft 3 v. 9.7.2025

§ 24 StVG

Als Haftraumausstattung bereitgestellte technische Geräte, vor allem Fernsehapparate, stehen im Bundeseigentum. In solchen Fällen stellt die gewährte Freischaltung eine Vergünstigung gem § 24 Abs 3 Z 3 StVG dar (arg: Benutzung), unterfällt jedoch – mangels Eigentums des Insassen – der Kategorie „sonstige technische Geräte“. (1)

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