Inwieweit für Einzelakte einer Serie tätige Reue geübt werden kann, beschäftigt Gerichte und Literatur in Österreich seit dem 19. Jahrhundert. Vor einigen Jahrzehnten setzte hier jedoch ein bemerkenswerter Wandel der Rechtsprechung ein, der den Anwendungsbereich der tätigen Reue einschränkte. Dieser Beitrag untersucht den historischen Hintergrund der Regelung und beleuchtet den Meinungsstand zur Frage, wie der Begriff der „Tat“ iS des § 167 StGB ausgelegt wird.

