Während die Diskriminierung von Personen oder Gruppen in vielen europäischen Ländern mit Kriminalstrafe bedroht wird, ist sie in Österreich eine Verwaltungsübertretung und wird nur in sehr spezifischen Fällen kriminalstrafrechtlich verfolgt. Der Beitrag versucht, das Unrecht der Diskriminierung herauszuarbeiten, diskutiert mögliche Einwände gegen ihre Kriminalisierung und kommt zum Ergebnis, dass sie legitimerweise mit Kriminalstrafe geahndet werden kann.

