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Verteidigerkostenbeitrag neu nach §§ 196a und 393a StPO – Kurzüberblick für Verteidiger

AufsätzeDr. Bernd Wiesinger , Denise HlostaJSt 2024, 477 Heft 5 v. 24.10.2024

Mit 1.8.2024 trat eine lang erwartete Novelle zu den einschlägigen Bestimmungen des Beitrags zu den Kosten der Verteidigung in Kraft. Diese wurde im vorstehenden Beitrag von Alexander Tipold dargestellt. Die folgende Abhandlung beschäftigt sich ergänzend mit den Fragen, in welchen Verfahrenskonstellationen ein Kostenersatz nun möglich ist, wie sich dieser zusammensetzt, welche Fristen der Verteidiger mit seiner Antragstellung zu beachten hat und unter welchen Voraussetzungen der Antrag rückwirkend bzw neuerlich gestellt werden kann.

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