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Neuregelung des Beitrages zu den Verteidigungskosten

Aktuelle Gesetzesvorhabenao. Univ.-Prof. Dr. Alexander TipoldJSt 2024, 472 Heft 5 v. 24.10.2024

Mit 1.8.2024 sind die Neuregelungen über die Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigerkostenbeitrages in den §§ 196a und 393a StPO in Kraft getreten.11BGBl I 2024/96. Es haben im Nationalrat alle Parteien für den Entwurf gestimmt. Gegenüber dem Ministerialentwurf22332/ME 27. GP . Die Begutachtungsfrist lief bis 8.5.2024. Es wurden insgesamt 24 Stellungnahmen abgegeben. Zum Begutachtungsentwurf siehe Tipold, Aktuelle Gesetzesvorhaben: Beitrag zu den Verteidigerkosten und Neuregelungen im Bereich des Rechts auf Verteidigung, JSt 2024, 193 ff; Prior, Der Ministerialentwurf zur Neuregelung des Verteidigerkostenbeitrags, ZWF 2024, 86 ff. gab es auf Grund von Anregungen im Begutachtungsverfahren einige durchaus wichtige Detailänderungen. Somit hat sich in diesem Fall die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens recht deutlich gezeigt.

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