Mit 1.8.2024 sind die Neuregelungen über die Neugestaltung und Ausweitung des Verteidigerkostenbeitrages in den §§ 196a und 393a StPO in Kraft getreten.1 Gegenüber dem Ministerialentwurf2 gab es auf Grund von Anregungen im Begutachtungsverfahren einige durchaus wichtige Detailänderungen. Somit hat sich in diesem Fall die Bedeutung des Begutachtungsverfahrens recht deutlich gezeigt.

