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TEIL 2
Panel 1: Suchtmittelstrafrecht – Legalisierung und/oder lebenslange Freiheitsstrafe?
§ 28a Abs 5 SMG: Lebenslange Haft versus Legalisierung von Cannabis in der EU

20. Österreichischer StrafverteidigerInnentagUniv.-Prof. Dr. Alois BirklbauerJSt 2024, 416 Heft 5 v. 24.10.2024

Das österreichische Suchtmittelstrafrecht ist hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Reaktionen zweigeteilt. Während im unteren Bereich die Idee „Therapie statt Strafe“ in all seinen Facetten dominiert, ist im oberen Bereich sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe angedroht. Der folgende Beitrag widmet sich zunächst kriminalpolitischen Aspekten der österreichischen Suchtmittelpolitik. Daran anschließend wird auf strafrechtsdogmatische Probleme zu § 28a Abs 4 Z 2 und Abs 5 SMG eingegangen.

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