Das österreichische Suchtmittelstrafrecht ist hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Reaktionen zweigeteilt. Während im unteren Bereich die Idee „Therapie statt Strafe“ in all seinen Facetten dominiert, ist im oberen Bereich sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe angedroht. Der folgende Beitrag widmet sich zunächst kriminalpolitischen Aspekten der österreichischen Suchtmittelpolitik. Daran anschließend wird auf strafrechtsdogmatische Probleme zu § 28a Abs 4 Z 2 und Abs 5 SMG eingegangen.

