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Das neue deutsche Konsumcannabisgesetz – ein Regelungsmodell auch für Österreich?

20. Österreichischer StrafverteidigerInnentagHubert Hinterhofer11Das Thema des Beitrags beruht auf einer Idee und einem Konzept von Hofrat Dr. Babek Oshidari. Für die uneigennützige Zur-Verfügung-Stellung der – Idee und Konzept untermauernden – Power-Point-Folien danke ich ihm ganz herzlich.JSt 2024, 407 Heft 5 v. 24.10.2024

1. Themenstellung

Der Umgang mit Cannabis wurde in Deutschland durch das Cannabisgesetz (CanG)22Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl I 2024/109. auf vollständig neue rechtliche Grundlagen gestellt. Das CanG ist ein sog Artikelgesetz, das mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG; Art 1) und dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG; Art 2) zum einen gänzlich neue Regelwerke in Bezug auf Cannabis schafft, zum anderen aber auch Änderungen am bestehenden Recht, wie insb am Betäubungsmittelgesetz (BtMG; Art 3), vornimmt.33 Oğlakcıoğlu/Sobota, Cannabisgesetz – Fortschritt im Rückwärtsgang, ZRP 2023, 194 (194). Mit Art 13 CanG wurde ferner eine – sehr umstrittene – Amnestie für noch nicht vollstreckte Verurteilungen eingeführt.44Kritisch zu dieser Amnestieregelung zB Engel, Amnestie im Cannabisgesetz – weder geboten noch umsetzbar, ZRP 2024, 50 (51 ff). Zusätzliche Anpassungen brachte das CanG im materiellen Strafrecht, der dStPO sowie im Verkehrsrecht.55Näher dazu Sobota, Das Cannabisgesetz als Zeitenwende im Drogenrecht, NJW 2024, 1217 (1217 ff).

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