Betrachtet man den multikausalen Untersuchungsgegenstand des menschlichen Verhaltens allgemein und die im Rahmen der Strafzumessung einzubeziehenden Faktoren im Besonderen, stellt sich die Frage, ob zur Bewältigung spezialpräventiv zweckmäßiger Straffindung auch „rechtsfremde“ Faktoren Eingang finden (müssen). Die vorliegende Studie untersucht diese Interdisziplinarität spezialpräventiver Entscheidungsfindung und kombiniert dabei Erkenntnisse aus qualitativen und quantitativen Zugängen.