„Grenzenloses“ Strafrecht findet man auch im Bereich der strafanwendungsrechtlichen Ausweitung von österreichischem Strafrecht auf Sachverhalte, welche sich jenseits der österreichischen Grenzen abspielen. Als Beispiel für die besonderen Problematiken, die ein solches entgrenztes Strafrecht hervorrufen kann, eignet sich die grenzüberschreitende Terrorismusverfolgung bei (reinen) Auslandssachverhalten, mit dem spezifischem Aspekt der Einordnung solcher Auslandsvereinigungen als terroristisch.