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Informationsfreiheit und spezialgesetzliche Transparenzvorgaben

AbhandlungenRAAin Dr.in Anna OberederJRP 2025, 366 Heft 4 v. 30.12.2025

Mit § 16 IFG besteht eine gesetzliche Anordnung, die ihrer Überschrift entsprechend das „Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften“ regelt. Dennoch – oder gerade aufgrund dieser Bestimmung – stellen sich im Zusammenspiel von IFG und spezialgesetzlichen Transparenzvorgaben verschiedenste Fragen, denen dieser Beitrag nachgeht und mögliche Lösungen aufzeigt.

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