Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Auslegungsfragen rund um die neuen Informationspflichten nach Art 22a B-VG und dem IFG in Bezug auf öffentliche Unternehmen. Es erfolgt eine Abgrenzung zwischen Verwaltung und Nichtverwaltung im Lichte der COFAG-Judikatur sowie die Analyse einzelner Rechtsfragen, insb betreffend die Ausnahme für börsennotierte Gesellschaften oder die Handhabung von besonderen Informationszugangsregelungen.

