Bei der Vollziehung des Informationsfreiheitsrechts kommt es regelmäßig zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Datenschutzrecht ist dabei mehr als nur ein Geheimhaltungsgrund: Es ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das besondere Anforderungen an die Offenlegung personenbezogener Daten, Rechte für den Betroffenen, Pflichten für den Verantwortlichen und ein eigenes Rechtsschutzsystem normiert. Die vielfältigen Berührungspunkte zwischen den Rechtsgebieten werfen die Frage nach deren Zusammenspiel auf, die in diesem Beitrag anhand von drei wesentlichen Überschneidungsbereichen beleuchtet wird: die Bedingungen einer Offenlegung personenbezogener Daten, das Verhältnis zwischen datenschutzrechtlicher Informationspflicht und IFG-Anhörungspflicht und das komplexe Problem der datenschutzrechtlichen Rechtsdurchsetzung.

