Mit dem Inkrafttreten der VO (EU) 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln1 („Verordnung“) am 31.01.2022 wurden die rechtlichen Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Arzneimittelprüfungen innerhalb der Europäischen Union umfassend novelliert. Ein Novum betrifft die Zulässigkeit gruppennütziger klinischer Arzneimittelprüfungen mit volljährigen einwilligungsunfähigen Personen. Dieser Beitrag untersucht, wie sich die neuen unionsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf derartige Forschung auf das österreichische bzw deutsche Recht ausgewirkt haben, und nimmt eine rechtsvergleichende Analyse vor.