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Schmerz(engeld)bemessung bei eingeschränktem bzw fehlendem Schmerzempfinden von Intensivpatienten aus juristischer und medizinischer Sicht

Patientenrechte und PatientensicherheitAssoz. Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Martina Schickmair , Univ.-Prof. i.R. Dr. Wolfgang KröllJMG 2023, 238 Heft 3 v. 20.10.2023

Das Ausmaß und die Intensität von Schmerzen sind maßgebliche Parameter für die Bemessung von Schmerzengeld. Bei kommunikationsunfähigen Intensivpatienten stellt die Schmerzbemessung vor erhebliche Schwierigkeiten. Heikel ist auch die Höhe des Schmerzengeldzuspruchs, wenn der Geschädigte durch das haftungsbegründende Ereignis nicht mehr in der Lage ist, Schmerzen (voll) wahrzunehmen. Der folgende Beitrag erörtert diese Problematiken aus juristischer und medizinischer Sicht.

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