Der 7. Abschnitt der UbG Novelle regelt Beschränkungen und medizinische Behandlungen. Die – von der UN-Behindertenrechtskonvention geprägten – Regelungen des 2. ErwSchG sollen auch für untergebrachte Patienten maßgeblich sein.
Der 7. Abschnitt der UbG Novelle regelt Beschränkungen und medizinische Behandlungen. Die – von der UN-Behindertenrechtskonvention geprägten – Regelungen des 2. ErwSchG sollen auch für untergebrachte Patienten maßgeblich sein.