Deskriptoren: Arzneimittelwerberecht, Irreführung, Medizinprodukt; Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt.
Normen: § 1 AMG, § 6 AMG, § 2 UWG
Ein Nasenspray, welcher (zumindest „hauptsächlich“) physikalisch (und nicht pharmakologisch) im Wege einer – ganz allgemeinen, unspezifischen – Neutralisierung von Viren durch Umhüllen, noch bevor sie auf die Schleimhaut negativ einwirken, wirkt, ist nicht als Arzneimittel einzustufen.