vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Widerruf oder Widerspruch? Verhinderung einer Datenverarbeitung auf Grundlage des broad consent

FachbeiträgeDr. Klara HaimbergerJMG 2021, 26 Heft 1 v. 15.3.2021

Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung (WFDSAG 2018) hat der österreichische Gesetzgeber unter anderem das Forschungsorganisationsgesetz (FOG) an die Vorgaben der DSGVO betreffend Datenverarbeitungen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken angepasst.11Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung (WFDSAG 2018) BGBl I 2018/31; Forschungsorganisationsgesetz (FOG) BGBl 1981/341. Eine der wichtigsten neuen Bestimmungen des FOG ist der sogenannte broad consent in § 2d Abs 3 FOG, wonach für die Zustimmung der betroffenen Person zu einer Datenverarbeitung unter bestimmten Voraussetzungen keine konkrete Zweckangabe nötig ist.22Die „betroffene Person“ ist die Person, deren Daten verarbeitet werden. In der medizinischen Forschung ist dies idR die Versuchsperson. Man unterscheidet dabei zwischen Patienten (kranken Personen) und Probanden (gesunden Personen).Da die Bestimmung sowohl Elemente eines gesetzlichen Ausnahmetatbestandes als auch Elemente der klassischen Einwilligungserklärung aufweist, wirft sie zahlreiche Fragen auf. Unter anderem ist unklar, wie der Betroffene Datenverarbeitungen auf dieser Grundlage verhindern kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!