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Grenzen der ersten Hilfeleistung durch Ärzte ohne Hausapotheke

RechtsprechungMag. Georg StreitJMG 2020, 53 Heft 1 v. 4.4.2020

Rechtsgrundlagen: § 29 ApG, § 57 ÄrzteG, § 59 Abs 1 AMG, § 1 Abs 1 Z 1 UWG

Nach dem gesetzlich geregelten „Apothekenvorbehalt“ ist Ärzten ohne Hausapotheke in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen die Abgabe von Arzneimitteln aus dem ärztlichen „Notapparat“ für die erste Hilfeleistung in dringenden Fällen erlaubt.

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