§ 271 ABGB, § 117a Abs 1 AußStrG, § 4a ErwSchVG
Zur Einleitung des Verfahrensbetreffend die Bestellung einer/eines gerichtlichen Erwachsenenvertreterin/Erwachsenenvertreters haben begründete und konkrete Anhaltspunkte für die Bestellungs-Notwendigkeit der Erwachsenenvertreterin/des Erwachsenenvertreters zur Wahrung der Belange der/des Betroffenen vorzuliegen.